Neuer Sachkundenachweis für Tierhalter ab 1. Juli 2026
Seit 1. Juli 2026 gilt in ganz Österreich ein neuer Sachkundenachweis für Personen, die erstmals bestimmte Tiere halten möchten.
Vor der Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögel ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Ziel der neuen Regelung ist es, Tierhalterinnen und Tierhalter besser auf ihre Verantwortung vorzubereiten und unüberlegte Spontankäufe zu vermeiden.
Was ist zu absolvieren?
Für Hunde:
- mindestens 4 Stunden Theorie vor der Anschaffung
- zusätzlich 2 Stunden Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Hundehaltung.
Für Reptilien, Amphibien und bestimmte Papageienvögel:
- mindestens 4 Stunden Theorie vor der Anschaffung.
Ausgenommen sind unter anderem Personen,
- die zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits einen registrierten Hund halten oder innerhalb der letzten zwei Jahre einen registrierten Hund gehalten haben (die frühere Hundehaltung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben),
- die innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens zwei Jahre einen registrierten Hund gehalten und zusätzlich eine positiv abgeschlossene Ausbildung über Haltung und Umgang mit Hunden nachweisen können,
- sowie bestimmte Berufsgruppen (z. B. Tierärztinnen und Tierärzte, zertifizierte Hundetrainer oder Diensthundeführer).
Für Reptilien, Amphibien und bestimmte Papageienvögel gelten vergleichbare Ausnahmen für bereits gemeldete Tierhaltungen und bestimmte Berufsgruppen.
Besonderheiten in Niederösterreich
Zusätzlich zum bundesweiten Sachkundenachweis gelten weiterhin die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes.
Wichtig:
- Der NÖ Hundepass bleibt bestehen.
- Wer den NÖ Hundepass bis 30. Juni 2027 absolviert, kann ihn als Theorieteil des bundesweiten Sachkundenachweises anrechnen lassen und muss nur noch die praktische Ausbildung absolvieren.
- Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde gilt der erweitere Sachkundeausweis, dieser umfasst zumindest 4 Stunden Theorie und zumindest 6 Stunden Praxis.
Anmeldung des Hundes
Jeder neu angeschaffte Hund muss weiterhin unverzüglich bei der Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.
Bei der Anmeldung sind insbesondere folgende Nachweise bzw. Angaben erforderlich:
- Daten der Hundehalterin oder des Hundehalters
- Angaben zum Hund (z. B. Rasse, Geschlecht, Farbe und Alter)
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- In Niederösterreich muss die Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckung von 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden aufweisen.
Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sind zusätzlich Angaben über die Liegenschaft und deren Einfriedung erforderlich.
Außerdem gilt in Niederösterreich weiterhin die Verpflichtung, Hundekot auf öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen.
Weiter Informationen zum Sachkundenachweis: https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/archiv-2026/sachkundenachweis-tierhalterinnen.html
Weitere Informationen zum NÖ Hundehaltegeetz und NÖ Hundehale-Sachkundeverordnung 2023:
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
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