Was ist die Amtssignatur?

Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der
Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer
Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung
der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur
versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft
einer öffentlichen Urkunde.

Wie sieht die Amtssignatur aus?

Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:

  • Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument “Dieses Dokument wurde amtssigniert” (gemäß § 19 Abs. E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)

Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu
erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild
der Amtssignatur empfohlen.

Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber
empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren.
Die Marktgemeinde Kottes-Purk verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die
Amtssignatur.

Wie sieht die Bildmarke der Marktgemeinde Kottes-Purk aus?

 

 

§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:

Amtssignierte Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Kottes_Purk

 

Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?

Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem
Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunkt- und
Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende
Internet-Adresse:

www.signaturpruefung.gv.at

Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde
überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument
hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.

Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?

Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt,
müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Die kann auf folgende Arten
erfolgen:

  • Persönlich
  • Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
  • Per Fax
  • Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)