FinanzOnline nutzen ohne eigene ID Austria: Die unentgeltliche Vertretung
Wer seine steuerlichen Angelegenheiten digital erledigen möchte, aber keine eigene ID Austria besitzt oder sich im digitalen Dschungel unsicher fühlt, hat seit Januar 2026 eine neue, sichere Möglichkeit: die unentgeltliche Vertretung. Dieses Service des Bundesministeriums für Finanzen erlaubt es, eine vertraute Person – die sogenannte Vertrauensperson – zu bevollmächtigen, die eigenen Amtswege in FinanzOnline zu übernehmen.
Wer kann dieses Service nutzen?
Nicht jeder kann eine unentgeltliche Vertretung in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen für die vertretene Person sind klar definiert:
– Sie muss volljährig und voll handlungsfähig sein.
– Sie darf ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z. B. Pensionistinnen und Pensionisten oder Angestellte) beziehen.
– Es muss eine volljährige Vertrauensperson vorhanden sein, der uneingeschränktes Vertrauen entgegengebracht wird.
Wichtig für die Vertrauensperson: Diese muss selbst über einen Zugang via ID Austria oder EU-Login verfügen, um für die andere Person tätig werden zu können. Eine Person darf zudem maximal vier Personen gleichzeitig vertreten.
Was darf die Vertrauensperson tun?
Die Vertrauensperson erhält eine allgemeine Vollmacht. Das bedeutet:
– Sie kann sämtliche Funktionen nutzen, die auch der vertretenen Person zur Verfügung stünden.
– Dazu gehören auch finanzielle Angelegenheiten wie Rückzahlungsanträge oder die Änderung der Bankverbindung.
– Sie hat Zugriff auf alle elektronisch zugestellten Dokumente in der FinanzOnline-Databox.
– Ausnahme: Externe Verfahren wie die Transparenzdatenbank oder das Kontenregister sind von dieser Vertretung ausgeschlossen.
Hinweis: Die Vertretung muss zwingend unentgeltlich sein. Sie ist für die Unterstützung im Familien- oder Freundeskreis gedacht und darf nicht berufsmäßig gegen Bezahlung ausgeübt werden.
In 3 Schritten zur Vertretung
Der Prozess ist bewusst einfach gehalten, muss aber zwingend digital über die Vertrauensperson abgeschlossen werden:
1. Formular ausfüllen: Laden Sie das amtliche Formular FON-UV1 herunter.
2. Unterschreiben: Die vertretene Person unterschreibt das Formular handschriftlich oder elektronisch. Ein Foto oder Scan des Dokuments reicht aus.
3. Upload durch Vertrauensperson: Die Vertrauensperson loggt sich mit ihrer eigenen ID Austria in FinanzOnline ein und lädt das Dokument unter dem Menüpunkt Weitere Services > Vertretungsbeziehung verwalten hoch. Ein postalischer Versand des Antrags durch die vertretene Person ist nicht zulässig.
Sobald das Finanzamt die Vollmacht geprüft und genehmigt hat, wird die vertretene Person per Brief informiert. Die Vertrauensperson sieht die Freischaltung direkt beim nächsten Login.
Sicherheit und Widerruf
Die Vertretung ist transparent: In FinanzOnline bleibt jederzeit nachvollziehbar, wer welche Aktion durchgeführt hat. Zudem kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden – entweder digital über FinanzOnline oder formlos per Post an das Finanzamt Österreich.
