Hundean- und -abmeldung

Hundean- und -abmeldung

Wir möchten alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran erinnern, dass Hunde unverzüglich bei der Gemeinde an- und abzumelden sind.

Meldepflicht besteht bei:

  • Anschaffung oder Übernahme eines Hundes (Anmeldung)
  • Abgabe oder Tod eines Hundes (Abmeldung)
  • Umzug innerhalb oder außerhalb der Gemeinde (Abmeldung bzw. Ummeldung)

Die An- und Abmeldung ist notwendig, um die korrekte Vorschreibung der Hundeabgabe sowie die Aktualität des Gemeinderegisters sicherzustellen.

Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht umgehend nach.
Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

(c) Pixabay