Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Konzert Don Kosaken Chor
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Teilnahmekarte bzw. die E-Mail vollständig ausgefüllt an das Gemeindeamt Kottes-Purk übermitteln.
Die teilnehmende Person ist für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere der E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Teilnahmekarte bzw. der E-Mail hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bzw. der Posteingangsstempel der Teilnahmekarte bei der Gemeinde Kottes-Purk.
Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Mehrfachteilnahmen werden nicht berücksichtigt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die an der Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sowie deren Angehörige.
Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird nach der Ziehung am 6. November per E-Mail oder auf dem Postweg verständigt.
Meldet sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Verständigung (Datum der Zustellung des Mails bzw. der Verständigung), verfällt der Gewinn und es wird eine Ersatzgewinnerin bzw. ein Ersatzgewinner ermittelt.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnermittlung ist ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel wird von der Marktgemeinde Kottes-Purk, Marktplatz 1, 3623 Kottes-Purk, (T) 02875 7228 veranstaltet.
Bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltung gelten hinsichtlich der Eintrittskarten die Regelungen des Veranstalters.
Die Marktgemeinde Kottes-Purk behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
Datenschutz
Verantwortlicher für die Verarbeitung der im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten ist die Marktgemeinde Kottes-Purk.
Die im Rahmen der Teilnahme bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Dazu zählen die zur Teilnahme und zur Verständigung der Gewinnerin bzw. des Gewinners erforderlichen Daten. Rechtsgrundlage dafür ist die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO).
Eine Weitergabe an Dritte durch die Marktgemeinde Kottes-Purk erfolgt nicht.
Die personenbezogenen Daten werden nach der Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den Rechten der betroffenen Personen sowie den Kontaktmöglichkeiten, finden Sie in den Datenschutzhinweisen der Marktgemeinde Kottes-Purk unter https://www.kottes-purk.at/datenschutzerklaerung/