Neue Unterstützung bei Energiekosten ab April 2026
Mit 1. April 2026 treten in Österreich wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen finanziell entlasten. Grundlage dafür sind:
- das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)
- das Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG)
Die Abwicklung erfolgt zentral über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
Sozialtarif für Strom (ElWG)
Anspruchsberechtigte Haushalte (mit bestehender ORF-Beitragsbefreiung, ausgenommen Studierende) profitieren von:
- gedeckeltem Strompreis: max. 6 Cent/kWh
- gültig für einen Jahresverbrauch bis 2.900 kWh
- zusätzlicher Zuschuss: 52,50 € pro Jahr für jede weitere Person ab dem 4. Haushaltsmitglied
In vielen Fällen erfolgt die Umstellung automatisch.
Falls erforderlich, werden Haushalte von der OBS zur Bekanntgabe der Zählpunktnummer (ZPN) kontaktiert.
Wichtig: Die Zählpunktnummer (beginnt mit „AT“) finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder im Vertrag (NICHT am Stromzähler).
Amtlicher Nachweis der Unterstützungswürdigkeit (EnDG)
Mit dem neuen Gesetz können Haushalte ihre Unterstützungswürdigkeit offiziell feststellen lassen. Dieser Nachweis ermöglicht den Zugang zu:
- Heizkostenzuschüssen von Bund, Ländern und Gemeinden
- Förderungen für Energieeffizienz
- Klimaschutz-Förderprogrammen (z. B. Gerätetausch)
Wer kann einen Antrag stellen?
- Personen mit bestehender Befreiung (z. B. ORF-Beitrag, Telefonzuschuss)
- Haushalte ohne aufrechten OBS Beschied können ihre Unterstützungswürdigket ebenfalls feststellen lassen, um Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen oder Förderprogrammen zu erhalten. Erforderlich sind u. a. Meldezettel und Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.
Weitere Informationen & Antrag
Alle Details sowie Online-Anträge finden Sie unter: www.obs.at/befreiung
