Information zur Rattenbekämpfung

Information zur Rattenbekämpfung

Seit 1. Jänner 2026 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Mittel zur Rattenbekämpfung (Rodentizide). Ab 1. April 2026 dürfen bestimmte Rattenköder nicht mehr an Privatpersonen abgegeben werden, sondern nur noch an sachkundige berufsmäßige Verwender (Sachkundenachweis) bzw. konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Bei Bedarf wird eine Fachfirma mit der Rattenbekämpfung beauftragt. Die Kosten hierfür trägt die jeweilige Liegenschaftseigentümerin bzw. der Liegenschaftseigentümer.

Sollten Sie einen Rattenbefall bemerken, melden Sie dies bitte beim Gemeindeamt.  Weitere Informationen sowie Auskünfte zu den anfallenden Kosten erhalten Sie gerne direkt bei uns.