Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, geltend ab 1. Juni 2023, sind für alle ab diesem Zeitpunkt
neu angeschafften Hunde zusätzlich verpflichtende Nachweise zu erbringen.
Unter anderem muss jeder Hundehalter, der ab 01.06.2023 einen Hund erwirbt, einen Sachkundenachweis bei
der Gemeinde vorlegen. Dieser sollte nach Möglichkeit bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde
schon vorhanden sein. Er besteht aus dem NÖ Hundepass und bestätigt einen ca. einstündigen Tierarztvortrag
und eine ca. zweistündige Information durch eine fachkundige Person.
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